TarMed 1.07

Die Daten des neuen TarMed 1.07 und die dazugehörigen Anleitungen und Informationen finden Sie hier. Beachten Sie, dass die Last-Minute Änderung der Verlängerung der Gültigkeit von Position 00.0065 bis Ende Jahr bereits berücksichtigt wurde.

MWST Konfiguration

Wie Sie spätestens der Schweizerischen Ärztezeitung entnehmen konnten, gelten ab 1.1.2010 tiefere Limiten, was die MWST-Pflichtigkeit betrifft. Ob Sie sich deswegen neu bei der Eidg. Steuerverwaltung anmelden müssen, besprechen Sie bitte mit Ihrem Treuhänder. Wenn dies der Fall ist, dann sollten Sie auch im Medical Concept die entsprechenden Einstellungen machen.

Konfiguration der Ärztedaten

Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind, dann müssen Sie Ihre MWSt-Nummer in den Ärztedaten ins Feld MWST eingeben

Konfiguration der MWST Sätze

Die korrekte Einstellung unter Diverses->Voreinstellungen->Buchhaltung vornehmen:

mwst

Die Angabe unter Konto ist abhängig von Ihrem eigenen Kontenplan und nur notwendig, wenn Sie Ihre Buchhaltung aus MedicalConcept direkt bestücken.
Die korrekten Steuersätze und Texte sind aber für alle MWSt-Pflichtigen wichtig, da die TarMed Rechnung neu mit MWSt ausgedruckt wird.

IBAN Nummern in FinancialConcept (nur Kreditorenmodul)

Hintergrund

Mit der Einführung der International Bank Account Number IBAN wird ein Schritt zur Standardisierung von Bankkontennummern im Zahlungsverkehr in der Schweiz und in Europa unternommen. Obwohl die Verwendung von IBAN Kontenangaben auch per 1.1.2010 nicht obligatorisch ist, wird dennoch deren Verwendung zunehmend empfohlen. Im Folgenden finden Sie Hinweise zur Verwendung von IBAN Kontennummern im Kreditorenmodul von FinancialConcept.

Auftraggeber Belastungskonto


Das zu belastende Konto eines DTA Auftraggebers kann im Feld "zu belastendes Konto" als IBAN Nummer eingegeben werden. Die IBAN Nummer muss dazu ohne jegliche Leerschläge eingegeben werden, also z.B.

CH8205881012345678009

Beachten Sie allerdings dazu, dass Ihre Bank angeben muss, ob sie die Angabe des Belastungskontos als IBAN-Nummer überhaupt unterstützt.

Zahlung Transaktionsart 826

Da hier die Angaben unverändert vom rosa Einzahlungsschein übernommen werden, ergeben sich bei dieser Transaktionsart keine Veränderungen.

Zahlung Transaktionsart 827

Auch hier muss die Angabe im Feld "Konto Begünstigter" (bei Verwendung der IBAN Nummer) diese Nummer ohne jegliche Leerschläge enthalten, also z.B.

CH8205881012345678009

Verband der Fachhäuser für Medizinal-Informatik

Wir sind dem Verband schweizerischer Fachhäuser für Medizinal Informatik beigetreten (Info). Es geht darum, bei entscheidenden Fragestellungen gemeinschaftliche Vorgehensweisen zu entwickeln und insbesondere den Datenaustausch bei der elektronischen Krankengeschichte (Details) sinnvoll umzusetzen.

Analysenliste per 1.7.2009

Die Daten der neuen Analysenliste und die dazugehörigen Anleitungen und Informationen finden Sie hier

Neue FMH Mitteilung zur separaten Rechnungsstellung

Wie die FMH allen Teilnehmern des HIN gemailt hat, haben Gespräche mit zwischen BAG und Versicherern zu einem weichen Übergang in der Regelung geführt,
dass diese (Versicherer) im Grundsatz in den ersten Monaten des Jahres 2009 keine Rechnungen zurücksenden werden, die dem Kriterium der getrennten Rechnungsstellung noch nicht genügen.

Kommentar und Vorgehen aus Sicht der FMH:
1. Aufgrund der Absprache zwischen BAG und den Versicherern eilt die Umstellung nicht.
2. Die getrennte Rechnungsstellung macht dort Sinn, wo es um erhebliche Nichtpflichtleistungen geht, die auch unter dem Datenschutzaspekt eine Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung richtig und wichtig machen (bspw. diagnosebezogene Daten für die Grundversicherung mit den künftigen DRGs im Spital)
3. Hingegen erschiene es unverhältnismässig, auch für kleinere nichtkassenpflichtige Leistungen (Nasenspray, nicht in die Konsultationstaxe eingeschlossene Pflaster, etc.) eine getrennte Rechnung zu erstellen: solche Rechnungspositionen vermitteln dem Versicherer keine heiklen zusätzlichen Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten; eine zweite Rechnung dafür wäre ein volkswirtschaftlicher Leerlauf. Die FMH wird die zur Verfügung stehende Zeit nutzen, um mit santésuisse für diese Fälle eine pragmatische Lösung zu vereinbaren.

Änderung KVV Art 59 Abs 3, separate Rechnungsstellung NPFL

Der Bundesrat hat Ende Oktober eine Erweiterung des KVV beschlossen, welche darauf hinausläuft, dass ab 1.1.2009 Pflichtleistungen und Nicht-Pflichtleistungen nicht auf derselben Rechnung kombiniert werden dürfen. MedicalConcept unterstützt bereits seit langem das Führen von parallelen Abrechnungen, wir verfolgen aber die weitere Diskussion und versuchen hier unterstützende Automatismen anzubieten. Link

MacOS X Leopard und Windows VISTA

Informationen zu den neuen Betriebssystemen finden Sie in den Support-Infos. Read More...