Neue FMH Mitteilung zur separaten Rechnungsstellung
21.12.2008
Wie die FMH allen Teilnehmern des HIN gemailt hat, haben Gespräche mit zwischen BAG und Versicherern zu einem weichen Übergang in der Regelung geführt,
„dass diese (Versicherer) im Grundsatz in den ersten Monaten des Jahres 2009 keine Rechnungen zurücksenden werden, die dem Kriterium der getrennten Rechnungsstellung noch nicht genügen.
Kommentar und Vorgehen aus Sicht der FMH:
1. Aufgrund der Absprache zwischen BAG und den Versicherern eilt die Umstellung nicht.
2. Die getrennte Rechnungsstellung macht dort Sinn, wo es um erhebliche Nichtpflichtleistungen geht, die auch unter dem Datenschutzaspekt eine Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung richtig und wichtig machen (bspw. diagnosebezogene Daten für die Grundversicherung mit den künftigen DRGs im Spital)
3. Hingegen erschiene es unverhältnismässig, auch für kleinere nichtkassenpflichtige Leistungen (Nasenspray, nicht in die Konsultationstaxe eingeschlossene Pflaster, etc.) eine getrennte Rechnung zu erstellen: solche Rechnungspositionen vermitteln dem Versicherer keine heiklen zusätzlichen Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten; eine zweite Rechnung dafür wäre ein volkswirtschaftlicher Leerlauf. Die FMH wird die zur Verfügung stehende Zeit nutzen, um mit santésuisse für diese Fälle eine pragmatische Lösung zu vereinbaren.
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„dass diese (Versicherer) im Grundsatz in den ersten Monaten des Jahres 2009 keine Rechnungen zurücksenden werden, die dem Kriterium der getrennten Rechnungsstellung noch nicht genügen.
Kommentar und Vorgehen aus Sicht der FMH:
1. Aufgrund der Absprache zwischen BAG und den Versicherern eilt die Umstellung nicht.
2. Die getrennte Rechnungsstellung macht dort Sinn, wo es um erhebliche Nichtpflichtleistungen geht, die auch unter dem Datenschutzaspekt eine Trennung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung richtig und wichtig machen (bspw. diagnosebezogene Daten für die Grundversicherung mit den künftigen DRGs im Spital)
3. Hingegen erschiene es unverhältnismässig, auch für kleinere nichtkassenpflichtige Leistungen (Nasenspray, nicht in die Konsultationstaxe eingeschlossene Pflaster, etc.) eine getrennte Rechnung zu erstellen: solche Rechnungspositionen vermitteln dem Versicherer keine heiklen zusätzlichen Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten; eine zweite Rechnung dafür wäre ein volkswirtschaftlicher Leerlauf. Die FMH wird die zur Verfügung stehende Zeit nutzen, um mit santésuisse für diese Fälle eine pragmatische Lösung zu vereinbaren.
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